WEEE / RoHS
EHS - Stellung zu WEEE und RoHS
GE Intelligent Platforms hat sich verpflichtet, die Verpflichtungen und Anforderungen der EU-Richtlinien WEEE und RoHS innerhalb der jeweiligen Zeitvorgaben zu erfüllen.
WEEE
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WEEE: „Waste from Electrical and Electronic Equipment“ (EU-Richtlinie zur Regelung der Rücknahme und der Wiederaufbereitung von Elektro- und Elektronik-Altgeräte) 2002/96/EG. Die EU-Richtlinie WEEE trat am 13. August 2005 in Kraft, in einigen Mitgliedsstaaten evtl. später. Eine Liste von GE Intelligent Platforms-Artikeln, die unter die WEEE-Richtlinie fallen, wird Ihnen gerne von Ihrem GE Intelligent Platforms-Manager bzw. zuständigen Vertrieb zur Verfügung gestellt. Sie können uns hierfür aber auch direkt kontaktieren: weee.ip@ge.com.
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Da sich die Vorgaben einzelner EU-Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der WEEE-Richtlinie im Hinblick auf Erzeuger-Definitionen und die Anforderungen für Teilnehmer der Lieferkette unterscheiden, hat GE Intelligent Platforms die folgenden Schritte eingeleitet, um seine Vertriebspartner und Kunden bei der Sammlung von GE Intelligent Platforms-Produkten am Ende des Lebenszyklus zu unterstützen:
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GE Intelligent Platforms hat seine Fertigerzeugnisse gemäß den zutreffenden WEEE-Anforderungen ab dem 13. August 2005 gekennzeichnet; und
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GE Intelligent Platforms hat Beziehungen zu einem europaweiten Sammelnetzwerk entwickelt, um Entsorgungsmöglichkeiten bereitzustellen und Recycling-Services zu bieten.
RoHS
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RoHS: „Restriction of the use of certain Hazardous Substances“ (EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten) 2002/95/EG. Die RoHS-Richtlinie trat am 1. Juli 2006 in Kraft. GE Intelligent Platforms hat sich verpflichtet, die Anforderungen der RoHS-Richtlinie innerhalb der Zeitvorgaben zu erfüllen. Nach unserer Einschätzung der Richtlinie sind wir zu dem Schluss gekommen, die folgenden Schritte einzuleiten:
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Speziell für Ausrüstungen und Ausstattung von GE Intelligent Platforms, einschließlich PACSystems™, SPS, HMI, Anwender- und Benutzerschnittstellen sowie Motion & Drive-Teilen gilt, dass das Design bzw. die Absicht der Konstruktion für diese Teile unter die Elektronikgeräteausstattung Kategorie 9 (Überwachung und Steuerung) fallen, die nicht von der RoHS-Richtlinie betroffen ist. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine Erfüllung der RoHS-Richtlinie durch diese Teile nicht erforderlich.
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Folgendes gilt speziell für GE Embedded Systems-Teile, deren Design bzw. Konstruktionsabsicht innerhalb unseres Portfolios in eine der zwei folgenden Kategorien der Elektronikgeräteausstattung fallen: Kategorie 9 (Überwachung und Steuerung) oder Kategorie 3 (IT und Telekommunikation). Produkte der Kategorie 9 werden gegenwärtig nicht von der RoHS-Richtlinie erfasst und müssen diese dementsprechend nicht erfüllen. Produkte der Kategorie 3 werden von der RoHS-Richtlinie erfasst. Abgesehen von dieser Kategorisierung nimmt GE Intelligent Platforms eine proaktive Haltung ein, um weitere Anforderungen zur Erfüllung der RoHS-Richtlinie durch auf dem Markt verfügbare Produkte zu integrieren und einzuhalten.
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Aufgrund der Trends in der Elektronikbranche und als produktverantwortliches und umweltbewusstes Unternehmen plant GE Intelligent Platforms gegenwärtig die volle RoHS-Konformität für alle neuen standardmäßigen Hardware-Designs der Automatisierungsausrüstung und von Embedded Systems, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von RoHS-konformen Teilkomponenten und Technologien.
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Für weitere Informationen oder um eine Liste von GE Intelligent Platforms-Artikelnummern, für die die Einführung der RoHS-Konformität geplant ist, wenden Sie sich bitte an Ihren GE Intelligent Platforms-Manager bzw. zuständigen Vertrieb oder an GE Intelligent Platforms direkt unter der E-Mail-Adresse rohs.ip@ge.com.
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