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REACH

GE Intelligent Platforms REACH-Compliance

REACH – „Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals Regulation“ – 1907/2006 ist die neue EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe mit Gültigkeit in allen Ländern der Europäischen Union und Norwegen, Lichtenstein und Island. REACH ermöglicht das Sammeln von Informationen, die Auswertung im Hinblick auf die menschliche Gesundheit und Umweltrisiken sowie die Zulassung bzw. Einschränkung des Verkaufs und Nutzens von chemischen Stoffen innerhalb der EU. REACH betrifft Hersteller und Importeure von Fertigerzeugnissen und Benutzer von chemischen Stoffen im Rahmen ihrer industriellen Produktion und ihres Geschäftsbetriebs gleichermaßen. Die Anforderungen der Verordnung werden ab 2008 phasenweise über mehrere Jahre hinweg umgesetzt.

GE Intelligent Platforms unterstützt die Zielsetzung dieser Verordnung, strebt größtmöglichen Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt an und wird alle zutreffenden REACH-Anforderungen umsetzen. Wir arbeiten zusammen mit unseren Kunden und Lieferanten mit Nachdruck daran, die REACH-Anforderungen innerhalb der vorgegebenen Zeitrahmen umzusetzen und zu erfüllen.

Für weitere Informationen zum REACH Compliance-Programm von GE Intelligent Platforms stehen wir Ihnen per E-Mail gerne zur Verfügung: reach@ge.com

Nachstehend die Erklärung von GE Intelligent Platforms bezüglich der REACH-Verpflichtung zur Weitergabe von Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern; SVHCs) in Erzeugnissen:

Produkte, einschließlich Zubehör und Verpackungen, von GE Intelligent Platforms fallen unter die REACH-Bezeichnung „Artikel“. Diese Produkte enthalten keine Substanzen, die sich bei normalen oder vorhersehbaren Gebrauch vom jeweiligen Artikel lösen. Eine erste Kandidatenliste gemäß Artikel 59 REACH wurde von der Europäischen Agentur für Chemische Stoffe ECHA veröffentlicht (http://echa.europa.eu/chem_data_en.asp). Auf Grundlage erster sowie laufender Überprüfungen verfügt GE Intelligent Platforms zum gegenwärtigen Zeitpunkt über keinerlei Informationen, dass die Produkte und Waren von GE Intelligent Platforms, die an Kunden geliefert werden, eine Substanz bzw. einen besonders besorgniserregenden Stoff der SVHC-Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthält.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen per E-Mail gerne zur Verfügung: reach@ge.com

Weitere häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit REACH:

1. Hat GE Intelligent Platforms einen Prozess zur Erfüllung der Vorabregistrierungspflicht vor dem 1. Dezember 2008 initiiert?

Produkte von GE Intelligent Platforms, die innerhalb der EU gefertigt oder in die EU importiert werden, fallen unter die REACH-Bezeichnung „Artikel“. Diese Produkte enthalten keine Substanzen, die sich bei normalen oder vorhersehbaren Gebrauch vom jeweiligen Artikel lösen, wie in der REACH-Verordnung und den REACH-Richtlinien definiert. Außerdem fertigen wir weder chemische Stoffe und Substanzen noch importieren wir dergleichen in die EU. Deswegen besteht nach unserem Verständnis für GE Intelligent Platforms keine (Vorab-)Registrierungspflicht.

Wir haben aber unsere Lieferanten kontaktiert und diesbezüglich informiert um sicherzustellen, dass die Vorabregistrierungspflicht ihrerseits gemäß REACH erfüllt ist, damit unsere Lieferkette durch REACH nicht unterbrochen wird.

2. Wird aufgrund von REACH die Fertigung irgendwelcher Produkte eingestellt?
GE Intelligent Platforms plant nicht, die Fertigung irgendwelcher Produkte aufgrund der REACH-Anforderungen einzustellen.

3. Wo erhalte ich weitere Informationen zum REACH Compliance-Programm von GE Intelligent Platforms?
Für weitere Informationen zum REACH Compliance-Programm von GE Intelligent Platforms stehen wir Ihnen per E-Mail gerne zur Verfügung: reach@ge.com